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Der Energiepass ab 2008

Bereits seit 2002 ist bei der Errichtung eines Neubaus ein
Energieausweis durch den Planer zu erstellen. Diesen muss
der Hauseigentümer potentiellen Mietern oder Kaufinteressenten vorlegen. Die zukünftigen Bewohner erfahren so, mit welchen Energiekosten sie rechnen müssen und können dadurch verschiedene Häuser oder Wohnungen besser miteinander vergleichen.

Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 erbaut wurden, muss der
Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 vorgehalten werden. Jüngere Häuser benötigen das Dokument erst ab 1. Januar 2009. Dies aber auch nur, wenn das Haus verkauft oder neu vermietet werden soll.
Ein Energieausweis ist ebenfalls bei Erneuerungen von Außenbauteilen oder Erweiterungen der beheizten Grundfläche um mehr als 10m² zu erstellen.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Für Gebäude, die vor 1977 errichtet und bislang nicht energetisch
saniert wurden, müssen Hausbesitzer einen Bedarfsausweis
erstellen lassen. Für jüngere Häuser besteht Wahlfreiheit.
Beim Bedarfausweis ermittle ich den, unter (normierten) Randbedingungen, zu erwartenden Energiebedarf des Hauses. Dazu werden alle Außenbauteile des beheizten Gebäudevolumens und die Heizungstechnik erfasst.
Das Ergebnis basiert auf der Qualität der Bausubstanz.
Dagegen wird beim Verbrauchsausweis nur der durchschnittliche
Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre ermittelt. Das Ergebnis
ist wesentlich vom Nutzerverhalten der bisherigen Mieter und den Klimabedingungen abhängig und eignet sich deshalb für einen Vergleich des Energierverbrauchs weniger.

Als zugelassener Energieberater (BAFA), erstelle ich im Rahmen einer geförderten Vor-Ort-Beratung, einen Plan für die wirksamsten Sanierungsmaßnahmen und kann, nach Abschluss der Beratung, die gewonnenen Ergebnisse zur Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises verwenden.
Die Vor-Ort-Beratung unterliegt nur dann keiner Förderung, wenn die Ausstellung eines Energieausweises vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird.


 

Energieausweis

 

 

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Dipl. -Ing. Architekt Bernd Rühland
Bahnhofstrasse 76 01259 Dresden
Telefon: +49 351 3 17 78 35
Mobil: +49 163 3 11 29 14

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