Der
Energiepass ab 2008
Bereits seit 2002 ist bei der Errichtung
eines Neubaus ein
Energieausweis durch den Planer zu erstellen. Diesen muss
der Hauseigentümer potentiellen Mietern oder Kaufinteressenten
vorlegen. Die zukünftigen Bewohner erfahren so, mit welchen
Energiekosten sie rechnen müssen und können dadurch verschiedene
Häuser oder Wohnungen besser miteinander vergleichen.
Für Wohngebäude, die bis
Ende 1965 erbaut wurden, muss der
Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 vorgehalten werden. Jüngere
Häuser benötigen das Dokument erst ab 1. Januar 2009.
Dies aber auch nur, wenn das Haus verkauft oder neu vermietet werden
soll.
Ein Energieausweis ist ebenfalls bei Erneuerungen von Außenbauteilen
oder Erweiterungen der beheizten Grundfläche um mehr als 10m²
zu erstellen.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Für Gebäude, die vor 1977 errichtet und bislang nicht
energetisch
saniert wurden, müssen Hausbesitzer einen Bedarfsausweis
erstellen lassen. Für jüngere Häuser besteht Wahlfreiheit.
Beim Bedarfausweis ermittle ich den, unter (normierten) Randbedingungen,
zu erwartenden Energiebedarf des Hauses. Dazu werden alle Außenbauteile
des beheizten Gebäudevolumens und die Heizungstechnik erfasst.
Das Ergebnis basiert auf der Qualität der Bausubstanz.
Dagegen wird beim Verbrauchsausweis nur der durchschnittliche
Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre ermittelt. Das Ergebnis
ist wesentlich vom Nutzerverhalten der bisherigen Mieter und den
Klimabedingungen abhängig und eignet sich deshalb für
einen Vergleich des Energierverbrauchs weniger.
Als zugelassener
Energieberater (BAFA), erstelle
ich im Rahmen einer geförderten Vor-Ort-Beratung, einen Plan
für die wirksamsten Sanierungsmaßnahmen und kann, nach
Abschluss der Beratung, die gewonnenen Ergebnisse zur Ausstellung
eines bedarfsorientierten Energieausweises verwenden.
Die Vor-Ort-Beratung unterliegt nur dann keiner Förderung,
wenn die Ausstellung eines Energieausweises vom Gesetzgeber vorgeschrieben
wird.
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